Was ist wenn meine Gasheizung oder Ölheizung älter als 15 Jahre alt ist?

Ist Ihre Gas- oder Ölheizung älter als 15 Jahre , sind Sie verpflichtet einen Geak Plus (Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone mit Beratungsbericht)  erstellen zu lassen. Das Amt für Umwelt und Energie meldet sich in diesem Fall schriftlich bei Ihnen und weist Sie auf die GeakPlus Pflicht hin.

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