Ist Ihre Gas- oder Ölheizung älter als 15 Jahre , sind Sie verpflichtet einen Geak Plus (Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone mit Beratungsbericht) erstellen zu lassen. Das Amt für Umwelt und Energie meldet sich in diesem Fall schriftlich bei Ihnen und weist Sie auf die GeakPlus Pflicht hin.